Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53888
OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16 (https://dejure.org/2018,53888)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.11.2018 - 5 W 89/16 (https://dejure.org/2018,53888)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. November 2018 - 5 W 89/16 (https://dejure.org/2018,53888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,53888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 346 Abs 1 BGB, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 21100 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Vorbem 2.1.3 Abs 2 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Vorbem 2.4.1 Abs 6 GNotKG, § 21 Abs 1 S 1 GNotKG
    Notarkosten: Neubeurkundung eines Grundstückskaufvertrages nach Streit über die Wirksamkeit des Rücktritts des Erwerbers vom ersten Kaufvertrag

  • notar-drkotz.de

    Neubeurkundung Grundstückskaufvertrag nach Erwerberrücktritt vom ersten Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16
    Die beiderseitigen Erfüllungsansprüche und die damit zusammenhängenden sekundären Ansprüche, wie beispielsweise eine Vormerkung, erlöschen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 66/07 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 13/08

    Berücksichtigung eines Schuldenabzugsverbots bei der Ermittlung des

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16
    Zur Belehrung über die gesetzlich anfallenden Kosten ist ein Notar im Regelfall nicht verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 13/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht