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OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 346 Abs 1 BGB, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 21100 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Vorbem 2.1.3 Abs 2 GNotKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Vorbem 2.4.1 Abs 6 GNotKG, § 21 Abs 1 S 1 GNotKG
Notarkosten: Neubeurkundung eines Grundstückskaufvertrages nach Streit über die Wirksamkeit des Rücktritts des Erwerbers vom ersten Kaufvertrag - notar-drkotz.de
Neubeurkundung Grundstückskaufvertrag nach Erwerberrücktritt vom ersten Kaufvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 05.09.2016 - 6 OH 16/16
- OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer …
Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16
Die beiderseitigen Erfüllungsansprüche und die damit zusammenhängenden sekundären Ansprüche, wie beispielsweise eine Vormerkung, erlöschen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 66/07 -, juris Rn. 12). - BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 13/08
Berücksichtigung eines Schuldenabzugsverbots bei der Ermittlung des …
Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2018 - 5 W 89/16
Zur Belehrung über die gesetzlich anfallenden Kosten ist ein Notar im Regelfall nicht verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 13/08 -, juris).